Im deutschen Waffengesetz ist geregelt, dass bestimmte Waffen in einem Waffenschrank verwahrt werden müssen, der mindestens dem Widerstandsgrad N (0) nach EN 1143-1 entspricht. Vom Gesetzgeber als gleichwertig bezeichnet werden Waffenschränke der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992.
Dies wird sich laut Beschluss des Bunderats vom 2. Juni 2017 jedoch ändern; dann werden bei Neukäufen A- und B-Waffenschränke nicht mehr anerkannt. Damit berücksichtigt das Gesetz, dass Waffenschränke der Sicherheitsstufen A und B bei weitem nicht so massiv konstruiert sind wie Waffenschränke mit Widerstandsgrad N (0) nach EN 1143-1 oder höher. In Waffenschränken nach EN 1143-1 dürfen auch Kurzwaffen, Langwaffen und Munition gemeinsam aufbewahrt werden.
Zudem wurde die Bauvorschrift VDMA 24992, nach der Waffenschränke der Sicherheitsstufen A und B gebaut werden, vom herausgebenden VDMA (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau) bereits zum 31.12.2003 zurückgezogen, da sie nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entsprach. Dies können Sie der Pressemitteilung des VDMA vom 30.06.2003 entnehmen, die Sie auch z. B. im Pressearchiv der ESSA finden.