Sicherheit nach Vorschrift
DGUV-konforme Tresorlösungen für Ihre Filialen
In Filialbetrieben mit Bargeldverkehr ist die sichere Aufbewahrung von Einnahmen nicht nur eine Frage des Risikomanagements – sie ist gesetzlich geregelt. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) schreibt vor, dass Bargeldbestände ab bestimmten Summen in einbruchhemmenden Behältnissen gesichert werden müssen – beispielsweise in geprüften Tresoren mit definiertem Widerstandsgrad.
Wir unterstützen Sie dabei, die Anforderungen der DGUV Vorschrift 23 (vormals BGV C9) zu erfüllen: mit Tresorlösungen, die auf Filialstrukturen und tägliche Abläufe abgestimmt sind – von der Einnahmendepotierung über die Kassenlagerung bis zur zentralen Wertverwahrung.
So bleiben Sie auf der sicheren Seite – für Ihre Mitarbeitenden, für Ihre Werte und für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.