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Waffengesetz 2017: Neue Vorschriften zur Waffenaufbewahrung


Seit dem 6. Juli 2017 gelten in Deutschland neue Vorschriften für die Waffenaufbewahrung. Hierfür wurde das bestehende Waffengesetz vom 1. April 2003 entsprechend geändert.

Bisher konnten erlaubnispflichtige Waffen - abhängig von Art und Anzahl - sowohl in Waffenschränken der Sicherheitsstufen A oder B nach VDMA 24992 als auch in Waffentresoren der Widerstandsgrade N (0) und höher nach EN 1143-1 untergebracht werden.

Das ist nun nicht mehr so: Bei Neukäufen werden nur noch Waffentresore mit mindestens Widerstandsgrad N (0) nach EN 1143-1 von den Behörden anerkannt. Der Widerstandsgrad muss durch das Zertifikat einer akkreditierten Stelle - z. B. VdS oder ESSA - belegt sein. Schränke in den Sicherheitsstufen A und B nach VDMA 24992 dagegen werden nicht mehr akzeptiert.

Für bereits vorhandene A- und B-Waffenschränke gilt jedoch ein Bestandsschutz! Sie dürfen auch weiterhin zur Aufbewahrung von Waffen genutzt werden.

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