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Waffenaufbewahrung: Was die Änderung von 2017 heute bedeutet

Waffenaufbewahrung: Neukauf und Bestandsschutz seit 2017

Wer einen Waffenschrank kaufen möchte, begegnet unterschiedlichen Sicherheitsstufen und Widerstandsgraden. Welche Ausführung kommt für die Waffenaufbewahrung infrage? Seit dem 6. Juli 2017 gelten in Deutschland geänderte Anforderungen. Für Ihre Entscheidung ist vor allem wichtig, ob Sie einen neuen Waffenschrank anschaffen oder einen bereits genutzten A- oder B-Schrank weiterverwenden möchten. Denn für Neukäufe und bestandsgeschützte Schränke gelten unterschiedliche Regeln.

Waffenaufbewahrung vor und nach der Änderung von 2017

Mit der Gesetzesänderung von 2017 wurden die Anforderungen an die Waffenaufbewahrung im seit 2003 geltenden Waffenrecht angepasst. Zuvor konnten erlaubnispflichtige Schusswaffen abhängig von ihrer Art und Anzahl sowohl in Waffenschränken der Sicherheitsstufen A oder B nach VDMA 24992 als auch in Waffentresoren mit Widerstandsgrad N (0) oder höher nach EN 1143-1 aufbewahrt werden. 
Für neu angeschaffte Waffenschränke reicht die Einstufung A oder B seit der Änderung nicht mehr aus. Wenn Sie einen neuen Schrank zur Aufbewahrung erlaubnispflichtiger Schusswaffen kaufen, benötigen Sie grundsätzlich einen zertifizierten Waffentresor mit mindestens Widerstandsgrad 0 nach DIN EN 1143-1. Welche Ausführung für Ihren Waffenbestand geeignet ist, hängt insbesondere von der Art und Anzahl der Waffen ab.

Beim Neukauf auf Norm und Zertifizierung achten

Achten Sie bei der Auswahl auf die angegebene Norm, den Widerstandsgrad und die zugehörige Zertifizierung. Die Erfüllung der Anforderungen muss durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle nachgewiesen sein. Ein Beispiel ist die European Certification Body GmbH mit ihrer ECB-S-Zertifizierung, die die früheren Zertifizierungsaufgaben der ESSA übernommen hat.
Entscheidend ist damit die nachgewiesene Sicherheitsklassifizierung des jeweiligen Modells. Ein neu angeschaffter Schrank der Sicherheitsstufe A oder B nach VDMA 24992 erfüllt die regulären Anforderungen an einen neuen Waffenschrank für erlaubnispflichtige Schusswaffen nicht.

Bestandsschutz für bereits genutzte A- und B-Schränke

Die Gesetzesänderung bedeutet nicht, dass jeder ältere Waffenschrank ersetzt werden muss. Für A- und B-Schränke, die zum Stichtag bereits rechtmäßig zur Waffenaufbewahrung genutzt wurden, sieht das Waffengesetz Bestandsschutz vor.

Als bisheriger Besitzer dürfen Sie einen solchen Schrank unter den gesetzlichen Voraussetzungen weiterverwenden. Maßgeblich ist die Fortsetzung der bisherigen rechtmäßigen Nutzung. Allein das Alter eines Schranks begründet keinen Bestandsschutz.

Für Ihre Waffenaufbewahrung heißt das: Unterscheiden Sie zwischen der Weiterverwendung eines bestandsgeschützten Schranks und einer Neuanschaffung. Beim Neukauf bilden die erforderliche Zertifizierung und mindestens Widerstandsgrad 0 nach DIN EN 1143-1 die Grundlage Ihrer Auswahl.

 

FAQ 1

Test Ant

Markus Hartmann, Geschäftsführer

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