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Wer einen Waffenschrank kaufen möchte, begegnet unterschiedlichen Sicherheitsstufen und Widerstandsgraden. Welche Ausführung kommt für die Waffenaufbewahrung infrage? Seit dem 6. Juli 2017 gelten in Deutschland geänderte Anforderungen. Für Ihre Entscheidung ist vor allem wichtig, ob Sie einen neuen Waffenschrank anschaffen oder einen bereits genutzten A- oder B-Schrank weiterverwenden möchten. Denn für Neukäufe und bestandsgeschützte Schränke gelten unterschiedliche Regeln.
Waffenaufbewahrung vor und nach der Änderung von 2017
Mit der Gesetzesänderung von 2017
wurden die Anforderungen an die Waffenaufbewahrung im seit 2003 geltenden
Waffenrecht angepasst. Zuvor konnten erlaubnispflichtige Schusswaffen abhängig
von ihrer Art und Anzahl sowohl in Waffenschränken der Sicherheitsstufen A oder
B nach VDMA 24992 als auch in Waffentresoren mit Widerstandsgrad N (0) oder
höher nach EN 1143-1 aufbewahrt werden.
Für neu angeschaffte Waffenschränke
reicht die Einstufung A oder B seit der Änderung nicht mehr aus. Wenn Sie einen
neuen Schrank zur Aufbewahrung erlaubnispflichtiger Schusswaffen kaufen,
benötigen Sie grundsätzlich einen zertifizierten Waffentresor mit mindestens
Widerstandsgrad 0 nach DIN EN 1143-1. Welche Ausführung für Ihren Waffenbestand
geeignet ist, hängt insbesondere von der Art und Anzahl der Waffen ab.
Beim Neukauf auf Norm und Zertifizierung achten
Achten Sie bei der Auswahl auf die
angegebene Norm, den Widerstandsgrad und die zugehörige Zertifizierung. Die
Erfüllung der Anforderungen muss durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle
nachgewiesen sein. Ein Beispiel ist die European Certification Body GmbH mit
ihrer ECB-S-Zertifizierung, die die früheren Zertifizierungsaufgaben der ESSA
übernommen hat.
Entscheidend ist damit die
nachgewiesene Sicherheitsklassifizierung des jeweiligen Modells. Ein neu
angeschaffter Schrank der Sicherheitsstufe A oder B nach VDMA 24992 erfüllt die
regulären Anforderungen an einen neuen Waffenschrank für erlaubnispflichtige
Schusswaffen nicht.
Bestandsschutz für bereits genutzte A- und B-Schränke
Die Gesetzesänderung bedeutet nicht, dass jeder ältere Waffenschrank ersetzt werden muss. Für A- und B-Schränke, die zum Stichtag bereits rechtmäßig zur Waffenaufbewahrung genutzt wurden, sieht das Waffengesetz Bestandsschutz vor.
Als bisheriger Besitzer dürfen Sie einen solchen Schrank unter den gesetzlichen Voraussetzungen weiterverwenden. Maßgeblich ist die Fortsetzung der bisherigen rechtmäßigen Nutzung. Allein das Alter eines Schranks begründet keinen Bestandsschutz.
Für Ihre Waffenaufbewahrung heißt das: Unterscheiden Sie zwischen der Weiterverwendung eines bestandsgeschützten Schranks und einer Neuanschaffung. Beim Neukauf bilden die erforderliche Zertifizierung und mindestens Widerstandsgrad 0 nach DIN EN 1143-1 die Grundlage Ihrer Auswahl.