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BTM-Tresore: Gesetzeskonform nach BtMG verwahrt

Aufbewahrung nach § 15 BtMG
BTM-Tresore sichern Betäubungsmittel gemäß § 15 BtMG gegen unbefugte Entnahme und erfüllen die Anforderungen der Bundesopiumstelle.

BTM-Tresore für die gesicherte Aufbewahrung von Betäubungsmitteln

BTM-Tresore sind für die besonders gesicherte Aufbewahrung von Betäubungsmitteln in Apotheken, medizinischen Einrichtungen und weiteren berechtigten Betriebsstätten vorgesehen. § 15 BtMG verlangt grundsätzlich, Betäubungsmittel gesondert aufzubewahren und gegen unbefugte Entnahme zu sichern; für bestimmte Fertigarzneimittel in automatisierter EDV-gestützter chaotischer Lagerhaltung enthält das Gesetz eine Ausnahme. Die konkreten mechanischen Sicherungsanforderungen richten sich nach der jeweiligen Einrichtung und den aktuellen Vorgaben der Bundesopiumstelle. Deshalb sind Widerstandsgrad, Verankerung, Größe und Zugriffskonzept bei dieser Kategorie besonders sorgfältig auszuwählen.

Zertifizierte Sicherheit nach Einsatzbereich planen
Die aktuellen Sicherungsrichtlinien 4114-K des BfArM unterscheiden unter anderem zwischen Apotheken beziehungsweise Krankenhausapotheken und Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen beziehungsweise Krankenhaus-Teileinheiten. Für öffentliche Apotheken und Krankenhausapotheken werden zertifizierte Wertschutzschränke mit mindestens Widerstandsgrad I nach EN 1143-1 gefordert. Für andere medizinische Bereiche gelten eigene Anforderungen. Maßgeblich sind daher immer der konkrete Einsatzort, die aktuelle Richtlinie und gegebenenfalls zusätzliche Vorgaben der zuständigen Fachaufsicht.

Welcher BTM-Tresor passt zu Ihrer Einrichtung?

Wir finden gemeinsam mit Ihnen die passende Lösung – abgestimmt auf Ihren Bestand, Ihre Arbeitsabläufe und die Anforderungen Ihrer Einrichtung.

Ob öffentliche Apotheke, Krankenhausapotheke, Klinikstation, Arztpraxis oder Pflegeeinrichtung: Wir begleiten Sie von der ersten Beratung bis zur Auswahl der passenden Ausführung. Dabei klären wir die Anforderungen an die sichere Aufbewahrung und berücksichtigen die für Ihren Einsatzfall geltenden BfArM-Vorgaben. Bei größeren zentralen Beständen kann anstelle eines einzelnen Tresors auch ein entsprechend gesicherter BTM-Raum sinnvoll sein.

  • Passend zu Ihrer Einrichtung: Wir beraten Sie zum geeigneten Widerstandsgrad und zur erforderlichen Verankerung.

  • Platz für Ihren Bestand: Gemeinsam bestimmen wir das passende Innenvolumen und berücksichtigen Reserven für einen wachsenden Bedarf.

  • Innenausstattung für Ihren Alltag: Mit Fachböden, Tablarauszügen oder Medikamentenschubladen schaffen wir Übersicht und erleichtern die täglichen Abläufe.

  • Zugriff nach Ihrem Bedarf: Wir unterstützen Sie bei der Schlosswahl – abgestimmt auf die Zahl der berechtigten Personen und die Nutzungshäufigkeit.

  • Aufstellung von Anfang an mitgedacht: Fragen zu Standort, Einbau und Verankerung klären wir frühzeitig mit Ihnen.

  • Lösungen für größere Bestände: Auch wenn ein einzelner Tresor nicht ausreicht, beraten wir Sie zur passenden BTM-/Wertschutzraumlösung.

Tipp von unseren Experten

Achten Sie bei BTM-Tresoren auf zwei Dinge – den richtigen Widerstandsgrad nach EN 1143-1 und die Verankerung. Je nach Einrichtung und Vorratsmenge verlangt die BfArM-Richtlinie Grad 0 oder Grad I. Leichtere Tresore müssen fest im Boden oder in der Wand verankert werden. Bewahren Sie das Zertifikat des Tresors gut auf, damit Sie es bei einer Kontrolle durch die Aufsichtsbehörde vorlegen können. Schildern Sie uns Ihren Bedarf – wir kümmern uns mit Ihnen um die Details und finden den passenden BTM-Tresor für Ihren Anwendungsfall.
Geöffneter BTM-Tresor mit ausgezogenen Schubladen zur Aufbewahrung von Betäubungsmitteln nach § 15 BtMG

Fachböden, Schubladen und Sicherheitsschloss an den Arbeitsablauf anpassen

BTM-Tresore sind mit unterschiedlichen Innenausstattungen erhältlich. Verstellbare Fachböden eignen sich für variable Gebindegrößen, während Medikamentenschubladen oder Tablarauszüge eine strukturierte, schnell erfassbare Lagerung unterstützen. Ein Elektronikschloss kann bei klar geregelten Berechtigungen und häufigem Zugriff organisatorische Vorteile bieten; ein Doppelbartschloss ist eine mechanische Alternative, erfordert aber eine entsprechend sichere Schlüsselverwaltung. Bei Einbaulösungen und leichteren Tresoren muss die vorgeschriebene beziehungsweise notwendige Verankerung bereits bei der Standortwahl berücksichtigt werden.

BTM-Tresore: eine sichere Aufbewahrung für unterschiedliche Anforderungen im Gesundheitswesen

Typische Einsatzbereiche für BTM-Tresore sind öffentliche Apotheken, Krankenhausapotheken, Krankenhausstationen, Arzt- und Tierarztpraxen sowie Alten- und Pflegeeinrichtungen. Auch pharmazeutische Unternehmen, Labore oder andere Teilnehmer am Betäubungsmittelverkehr können besondere Sicherungslösungen benötigen. Da die Anforderungen je nach Einrichtung und Vorratsumfang variieren, sollte die Auswahl nicht allein nach Produktgröße erfolgen, sondern auf Basis der aktuellen gesetzlichen und behördlichen Vorgaben.

Branchenlösungen auf einen Blick Individuelle BTM-Lösung finden

Ratgeber & Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Für die Aufbewahrung von Betäubungsmitteln verweist HARTMANN auf Wertschutzschränke mindestens Widerstandsgrad I nach EN 1143-1. Maßgeblich sind § 15 BtMG und die Vorgaben der Bundesopiumstelle. Für Sonderfälle und größere Bestände sollten die jeweils aktuellen behördlichen Anforderungen geprüft werden.
HARTMANN weist darauf hin, dass BTM-Tresore unter 1.000 kg fachgerecht verankert werden müssen. Die konkrete Befestigung richtet sich nach Modell, Untergrund und behördlichen Vorgaben. Eine professionelle Montage ist deshalb besonders wichtig, damit die geforderte Sicherung tatsächlich erreicht wird.
Betäubungsmittel müssen nach § 15 BtMG gegen unbefugte Entnahme gesichert werden. Die Bundesopiumstelle konkretisiert Anforderungen an geeignete Sicherungsbehältnisse. Für Apotheken, Kliniken, Praxen oder andere berechtigte Einrichtungen sollte die Planung immer anhand der aktuell geltenden Vorgaben erfolgen.
Bei sehr großen Beständen oder wenn ein einzelner Schrank organisatorisch nicht ausreicht, kann ein gesicherter Raum die passende Lösung sein. HARTMANN nennt für größere BTM-Räume mindestens Widerstandsgrad III. Die konkrete Auslegung sollte mit den zuständigen Stellen abgestimmt werden.
Fachböden, Schubladen und individuell abgestimmte Innenausstattung helfen, Medikamente nach Bestand, Zuständigkeit oder Ausgabeprozess zu strukturieren. Die Einrichtung sollte Übersicht schaffen, ohne den kontrollierten Zugriff zu erschweren. Wichtig ist außerdem, dass die gewählte Ausstattung zum konkreten Tresormodell passt.
Zugriffsberechtigungen müssen organisatorisch auf die hierzu befugten Personen begrenzt werden. Die konkrete Verantwortlichkeit ergibt sich aus den gesetzlichen und betrieblichen Vorgaben der Einrichtung. Bei elektronischen Schließsystemen können personengebundene Berechtigungen die interne Zugriffskontrolle unterstützen.
Mitarbeitende von HARTMANN TRESORE winken vom Balkon der Firmenzentrale in Paderborn, davor eine Kugelskulptur auf der Wiese
HARTMANN TRESORE, Support
Mo–Fr: 8–18 Uhr

Unser BTM-Tresor Katalog für Sie!

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