Ein gebrauchter Waffenschrank kann wirtschaftlich sinnvoll sein, wenn Sicherheitsklasse, Zustand und Nachweise eindeutig zum heutigen Verwendungszweck passen. Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen aktuellen Sicherheitsbehältnissen nach DIN/EN 1143-1 und älteren A-/B-Schränken. Der gesetzliche Bestandsschutz für vor dem 6. Juli 2017 bereits genutzte Altbehältnisse ist personengebunden beziehungsweise nur in den gesetzlich beschriebenen Konstellationen nutzbar und geht durch einen normalen Gebrauchtkauf nicht automatisch auf den Käufer über.
Ein alter A- oder B-Schrank ist für einen neuen Besitzer nicht automatisch weiter zulässig
Für eine heutige Neuanschaffung zur Aufbewahrung erlaubnispflichtiger Schusswaffen ist grundsätzlich mindestens Widerstandsgrad 0 nach DIN/EN 1143-1 erforderlich. Wer einen gebrauchten Schrank kauft, sollte deshalb die Prüfplakette, Zertifizierung, Schlossfunktion und den baulichen Zustand dokumentieren. Historische A-/B-Einstufungen sollten nur genutzt werden, wenn der individuelle Bestandsschutz rechtlich eindeutig besteht.