Richterhammer auf einem Tisch vor aufgeschlagenem Gesetzbuch – symbolisiert gesetzliche Vorschriften zur sicheren Aufbewahrung von Waffen im Waffenschrank.

Die Bedeutung des Urteils des OVG NRW für Waffenbesitzer

Warum die richtige Schlüsselaufbewahrung jetzt entscheidend ist
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Az. 20 A 2384/20) vom 30. August 2023 bringt mehr Klarheit für Waffenbesitzer – und unterstreicht zugleich die persönliche Verantwortung im Umgang mit Waffenschrankschlüsseln.

Die Kernaussage: Auch der Zugang zum Waffenschrank – also der Schlüssel – muss zuverlässig vor dem Zugriff Unbefugter geschützt sein. Ein einfaches Versteck im Haushalt, etwa im Kleiderschrank, unter der Matratze oder hinter Büchern, genügt laut Gericht nicht den Anforderungen an eine sichere Aufbewahrung. Wer seinen Schlüssel nicht aktiv sichert, riskiert im Zweifel den Verlust seiner waffenrechtlichen Zuverlässigkeit – und damit die Grundlage für den legalen Waffenbesitz. Die Entscheidung hat Signalwirkung für alle Waffenbesitzer in Deutschland. Sie zeigt: Sicherheit endet nicht beim Tresor selbst, sondern schließt auch den Zugriffsschutz mit ein.

Unsere Lösungen für eine sichere Schlüsselaufbewahrung

Zuverlässig. Unauffällig. Gesetzeskonform.

Das OVG-Urteil zeigt:
Wer seine Waffen sicher lagern möchte, muss auch den Zugang dazu wirksam schützen. Wir bieten Ihnen verschiedene Lösungen, mit denen Sie den aktuellen Anforderungen zuverlässig gerecht werden – ganz gleich, ob Sie bereits einen Waffenschrank besitzen oder über eine Neuanschaffung nachdenken.

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OVG-Urteil FAQ
Obwohl das Urteil vom 30.08.2023 des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) aus einem Einzelfall resultiert, hat es grundsätzliche Bedeutung. Die juristischen Ausführungen zur Aufbewahrungspflicht von Waffen und Munition (§ 36 WaffG) gelten nicht nur im Einzelfall, sondern sind allgemeinverbindlich – und betreffen damit alle Waffenbesitzer in Deutschland.
Das Gericht hat betont, dass § 36 des Waffengesetzes im Zusammenhang mit seinem Regelungssystem und dem beabsichtigten Schutzzweck ausgelegt werden muss. Das bedeutet: Es reicht nicht aus, wenn die Aufbewahrung von Waffen nur formal den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Entscheidend ist, dass sie auch inhaltlich – also tatsächlich – sicher ist. Im Mittelpunkt steht dabei der Schutz vor dem Zugriff durch Unbefugte.
Die Anforderungen an die Aufbewahrung sind klarer und verbindlicher denn je. Wer Waffen oder Munition besitzt, muss sie gesetzeskonform und manipulationssicher aufbewahren. Ein Verstoß kann zum Entzug der Waffenbesitzkarte führen.
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Ja. Wenn Sie sich als Waffenbesitzer einen neuen Tresor anschaffen müssen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, müssen Sie die Kosten dafür selbst tragen. So hat es das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 30.08.2023) entschieden. Der Schutz der Allgemeinheit vor Missbrauch von Waffen ist dabei wichtiger als die persönlichen Kosten für den Besitzer.
Grundsätzlich ist dies nicht zu empfehlen. Wenn Sie Ihren Schrank selbst umbauen, verliert er meistens seine Sicherheitszertifizierung. Damit wäre er rechtlich nicht mehr zulässig. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte der Umbau immer von einer offiziellen, dafür anerkannten Stelle durchgeführt werden (§ 13 Abs. 10 AWaffV).
Ja, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Wenn der Schrank vor dem 6. Juli 2017 bereits für Waffen genutzt wurde und seitdem durchgängig dafür verwendet wird, bleibt der sogenannte Bestandsschutz bestehen – auch dann, wenn Sie später ein Zahlenschloss nachgerüstet haben.
Ja, das ist erlaubt – aber nur, wenn beide im selben Haushalt wohnen und beide eine gültige waffenrechtliche Erlaubnis haben. Der gemeinsame Tresor für die Schlüssel muss den vorgeschriebenen Sicherheitsanforderungen entsprechen (z. B. mit Zahlenschloss). Um ganz sicherzugehen, fragen Sie im Zweifel bei Ihrer zuständigen Waffenbehörde nach.
Ja. Ob elektronisch, mechanisch oder biometrisch – alle diese Schlossarten sind zulässig, solange der Waffenschrank insgesamt die gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsstufe erfüllt.
Wer seine Waffen oder Munition nicht korrekt aufbewahrt, riskiert ernste Konsequenzen. Die Behörden können Ihnen die Waffenbesitzkarte entziehen, weil Sie als „unzuverlässig“ gelten. Zusätzlich kann ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Wenn durch unsachgemäße Aufbewahrung eine Gefahr entsteht – etwa wenn jemand unbefugt Zugriff auf Ihre Waffe bekommt – droht sogar ein Strafverfahren mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
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