Jungjäger mit Trophäengeweih und Jagdausrüstung vor dunklem Hintergrund – symbolisiert den verantwortungsvollen Umgang mit Jagdwaffen und die sichere Aufbewahrung im Jagdtresor.

Jagdprüfung bestanden – und jetzt?

Dein Einstieg in die
sichere Waffenaufbewahrung

Was du als Jungjäger zur sicheren und gesetzeskonformen Aufbewahrung wissen musst.

Sicher starten: Deine Verantwortung als Jungjäger beginnt zu Hause

Erfahre, welche Aufbewahrungspflichten jetzt gelten – und wie du sie einfach und richtig umsetzt.
Mit dem Jagdschein in der Tasche beginnt ein neuer Abschnitt – und der bringt auch Verantwortung mit sich. Besonders bei der Aufbewahrung von Waffen und Munition gelten klare gesetzliche Vorgaben, die du kennen und einhalten musst. Gleichzeitig ist jetzt der richtige Moment, dich mit durchdachten Lösungen für deinen Jagdalltag vertraut zu machen. Wir zeigen dir, worauf es ankommt – verständlich, praxisnah und auf den Punkt gebracht.

Gesetzliche Vorgaben zur Waffenaufbewahrung

Was sagt das Gesetz?
Als frischgebackener Jäger trägst du die Verantwortung, deine Waffen sicher und gesetzeskonform aufzubewahren. Das deutsche Waffengesetz (§ 36 WaffG) schreibt vor, dass Schusswaffen und Munition so gelagert werden müssen, dass sie vor unbefugtem Zugriff geschützt sind. Seit dem 6. Juli 2017 dürfen neu erworbene Waffenschränke zur Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen nur noch den Sicherheitsstufen 0 oder 1 nach DIN EN 1143-1 entsprechen. Ältere Schränke der Klassen A und B genießen Bestandsschutz, sofern sie vor diesem Datum in Gebrauch waren und ordnungsgemäß bei der zuständigen Behörde registriert sind.
Ein HaARTMANN-Mitarbeiter präsentiert einer Kundin einen Tresor.

Individuelle Lösungen

Waffenschränke nach Ihren Vorstellungen.
HARTMANN TRESORE gehen über Standardlösungen hinaus. Wir entwickeln maßgeschneiderte Sicherheitskonzepte, die genau auf Ihre speziellen Anforderungen zugeschnitten sind – von einer Kombination standardisierter Tresore in verschiedenen Größen und Widerstandsgraden bis hin zu individuell angepassten Lösungen. Wir beraten Sie gerne persönlich vor Ort und erstellen detaillierte Skizzen und 3D-Entwürfe, um eine optimale Sicherheitslösung für Ihre Einrichtung zu finden, die alle Punkte auf Ihrer Checkliste berücksichtigt.
Alles Wichtige auf einen Blick
FAQ für Jungjäger
Nach bestandener Jägerprüfung beantragen Sie bei Ihrer zuständigen Behörde den ersten Jagdschein, wofür Sie auch eine gültige Jagdhaftpflichtversicherung nachweisen müssen. Erst mit diesem „grünen Abitur“ in der Tasche dürfen Sie offiziell jagen. Darüber hinaus beginnt jetzt die Phase der Anschaffungen: Waffe, Munition, Aufbewahrung (z. B. zertifizierter Waffenschrank), Jagdbekleidung und Zubehör wie Optik, Jagdmesser oder Fernglas stehen auf der Liste. Gleichzeitig sollten Sie sich bereits mit der Revierpraxis, Wildhege und eventuellen Mentoren beschäftigen, die Sie als Jungjäger begleiten können.
Für Jungjäger eignet sich meist ein führiger Repetierer (z. B. mit Zylinderverschluss) in einem bewährten Kaliber wie .308 Winchester, 8x57 IS oder .30-06 Springfield. Diese Kaliber bieten eine ausgewogene Kombination aus Wirkung, Rückstoßkontrolle und Allround-Nutzbarkeit – ob im Hochsitz, auf der Pirsch oder bei Bewegungsjagden. Wichtig ist zudem die Qualität der Optik, z. B. ein Zielfernrohr mit guter Lichtstärke und einfachem Absehen. Viele Hersteller bieten spezielle Jungjäger-Pakete an – mit Preisvorteil und sinnvoller Basisausstattung.

Laut deutschem Waffengesetz (§ 36 WaffG) müssen Waffen und Munition sicher und getrennt aufbewahrt werden. Für Langwaffen und Kurzwaffen sind Tresore der Norm EN 1143-1 vorgeschrieben:

  • Langwaffen: mindestens ein Tresor der Sicherheitsstufe 0 (bei bis zu 5 Langwaffen)
  • Kurzwaffen: mindestens Sicherheitsstufe 1
  • Munition: entweder in einem separaten, verschlossenen Munitionsbehälter oder in einem Innentresor innerhalb des Waffenschranks

Unabhängig von der Anzahl ist eine sachgerechte, unzugängliche Lagerung entscheidend – auch in Haushalten mit Kindern oder Dritten. Bei Aufbewahrungsmängeln drohen empfindliche Strafen bis hin zum Waffenentzug.

Ja, mit gültigem Jagdschein dürfen Sie theoretisch selbstständig jagen. In der Praxis beginnt der Einstieg aber meist über einen Begehungsschein, also die Erlaubnis, in einem Revier eines erfahrenen Jägers mitzuwirken und unter Aufsicht zu jagen. Auch Jagdpacht ist möglich, jedoch meist erst mit mehrjähriger Erfahrung. Der Begehungsschein bietet Jungjägern die Möglichkeit, Erfahrungen in Wildhege, Revierpflege, Wildverwertung und der Jagdpraxis zu sammeln – unter Anleitung und mit Rückhalt.

Die Erstausstattung kann je nach Anspruch und Marke stark variieren. Eine grobe Orientierung:

Bereich

Durchschnittskosten (€)

Repetierer + Optik

1.500 – 3.500

Jagdbekleidung

400 – 800

Rucksack, Messer

150 – 300

Fernglas

300 – 1.000

Waffenschrank

400 – 1.500

Versicherung & Jagdschein

ca. 150 – 300 jährlich

Viele Anbieter bieten Jungjägern rabattierte Pakete oder Finanzierungsmöglichkeiten. Wichtig ist, nicht an Sicherheit oder Qualität zu sparen – z. B. beim Tresor oder der Optik.

Ein Mentor ist für viele Jungjäger ein unverzichtbarer Begleiter in den ersten Jahren. Er vermittelt nicht nur jagdpraktisches Wissen (z. B. Anschuss-Suche, Wildbrethygiene, Waffenhandhabung), sondern gibt Sicherheit in kritischen Situationen und hilft, den ethischen Anspruch der Jagd zu leben. Viele Landesjagdverbände bieten Mentorenprogramme an. Ein guter Mentor hilft auch beim Zugang zu Jagdgelegenheit, Revierarbeiten und der sozialen Integration in die Jägerschaft.

Pflicht ist die Jagdhaftpflichtversicherung. Sie deckt Schäden ab, die während der Jagdausübung verursacht werden, z. B. durch Schüsse, Verkehrsunfälle mit Jagdhunden oder Sachschäden. Empfehlenswert sind zusätzlich:

  • Jagdrechtsschutzversicherung: für Streitigkeiten im Jagd- oder Waffenrecht
  • Waffenkasko-Versicherung: bei Diebstahl oder Beschädigung der Waffe
  • Unfallversicherung: insbesondere für Jagdunfälle bei Gesellschaftsjagden oder im Revier

Einige Versicherer bieten Kombitarife speziell für Jungjäger an.

Für den Einstieg bieten sich verschiedene Wege an:

  • Netzwerke aus der Jagdausbildung: Mitschüler, Ausbilder oder Revierinhaber
  • Landesjagdverbände: Vermittlung von Begehungsscheinen oder Mentor-Reviere
  • Online-Plattformen: z.  Pirsch.de, Revierwelt oder Jagdpacht24
  • Forstämter und Kommunen: oft mit Ausschreibungen oder Angeboten für Jungjäger
  • Direkte Kontaktaufnahme: Revierbesitzer in der Region persönlich ansprechen

Geduld, Engagement und ein guter Eindruck sind entscheidend. Viele Revierinhaber suchen engagierte Jungjäger, die bereit sind, aktiv mitzuarbeiten.

Die Sicherheit steht in der Jagdausübung an oberster Stelle. Die wichtigsten Grundregeln:

  • Waffe stets so behandeln, als sei sie geladen
  • Lauf niemals auf Menschen oder Tiere richten, wenn nicht gezielt wird
  • Finger nur bei Schussbereitschaft an den Abzug
  • Waffe nur im sicheren Umfeld laden/entladen
  • Im Zweifelsfall: Waffe entladen und sichern

Darüber hinaus gelten gesetzliche Vorschriften (WaffG, AWaffV), die unbedingt eingehalten werden müssen. Wer sich daran hält, schützt nicht nur sich, sondern auch Mitjäger, Hunde und Unbeteiligte.

Als Jäger sind Sie nicht nur Schütze, sondern auch Lebensmittelproduzent. Die Wildbrethygiene ist daher essenziell:

  • Sauberes Aufbrechen möglichst zeitnah nach dem Erlegen
  • Vermeidung von Kontamination (z.  Darminhalt, Haare, Insekten)
  • Kühlung unter 7°C Kerntemperatur innerhalb weniger Stunden
  • Zerwirken mit sauberen Werkzeugen, idealerweise in einer Wildkammer
  • Lagerung und Vermarktung nur unter Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

Wenn Sie Wild verkaufen oder verschenken wollen, gelten je nach Bundesland zusätzliche Regelungen. Ein Hygieneschulungskurs wird empfohlen – oft kostenlos bei Jagdverbänden.

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