Geprüfte und zertifizierte Tresore von Deutschlands Nr. 1
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In Deutschland muss ein Waffenschrank den Vorgaben des Waffengesetzes (WaffG) entsprechen.
Dieses Waffengesetz ist mit Wirkung zum 6. Juli 2017 geändert worden. Das "Zweite Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften" betrifft unter anderem auch die Vorschriften zur Waffenaufbewahrung.
Ab sofort werden bei Neukäufen nur noch Waffenschränke mit mindestens Widerstandsgrad 0 nach EN 1143-1 anerkannt. Waffenschränke der Sicherheitsstufen A und B nach VDMA 24992 sind nicht mehr zulässig. Bisher genutzte A- und B-Waffenschränke genießen jedoch weiterhin Bestandsschutz.
Die wichtigsten Informationen zu den Vorschriften mit Hinweisen zu den Original-Quellen haben wir auf dieser Seite für Sie zusammengestellt.
Das deutsche Waffengesetz ist für alle Waffenbesitzer innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bindend. Insbesondere im Hinblick auf die verschärften Kontrollmöglichkeiten der Behörden sollten Waffenbesitzer bezüglich der Aufbewahrung ihrer Waffen auf "Nummer sicher" gehen.
Sollten Sie nicht sicher sein, was für einen Waffentresor Sie für Ihre Waffen und Munition benötigen oder ob Ihr "alter" Waffenschrank noch dem aktuellen Waffenrecht entspricht, sprechen Sie mit Ihrer zuständigen Behörde. In der Regel sind dies die Ordnungsämter oder Polizeibehörden, die auch die entsprechenden Waffenschrankkontrollen durchführen.
Selbstverständlich sind aber auch unsere Fachberater Experten auf diesem Gebiet und stehen Ihnen jederzeit gerne für Ihre Fragen zur Verfügung - sowohl, wenn Sie Fragen zur korrekten Waffenaufbewahrung nach dem Waffenrecht haben, als auch, wenn Sie eine Beratung zu unseren Waffenschränken wünschen. Rufen Sie uns einfach an!
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