Sie dürfen niemals offen oder frei zugänglich aufbewahrt werden – auch nicht für kurze Zeit.
Es ist ein zertifizierter Tresor nach EN 1143-1 erforderlich – mindestens:
Es ist ein zertifizierter Tresor nach EN 1143-1 erforderlich – mindestens:
- Widerstandsgrad 0 für Arztpraxen, Pflegeheime, Klinikstationen
- Widerstandsgrad I für Apotheken und Krankenhausapotheken
Ein Tresor muss fest verankert werden, wenn er:
- bei Apotheken & BtM-Erlaubnisinhabern unter 1.000 kg wiegt
- bei Praxen & Pflegeheimen unter 200 kg wiegt Die Verankerung verhindert Diebstahl durch Wegtragen.
Werden Betäubungsmittel in einem separaten Raum (z. B. BtM-Lagerraum) aufbewahrt, gilt:
Die Tür des Raums muss mindestens Widerstandsgrad III nach EN 1143-1 erfüllen.
Zugang zum Tresor oder BtM-Raum dürfen nur festgelegte Mitarbeitende haben. Sie müssen
eine schriftliche Zugriffsberechtigung erhalten, eine Verpflichtungserklärung nach § 13 BtMG
unterschreiben und durch die Einrichtung in den sicheren Umgang sowie die ordnungsgemäße
Dokumentation eingewiesen werden.
Jede Bewegung (Zugang, Entnahme, Rückgabe, Vernichtung) muss vollständig dokumentiert werden.
Nutzen Sie ein BtM-Buch oder ein zugelassenes digitales System. Die Dokumentation muss mindestens 3 Jahre aufbewahrt werden.
Wenn Ihre Einrichtung leicht zugänglich ist (z. B. Erdgeschoss, öffentlich), gilt:
Zusätzlich zum Tresor ist eine Einbruchmeldeanlage nach DIN VDE 0833 mit Polizei-Aufschaltung
vorgeschrieben. (Verlinkung Einbruchmeldeanlage)