Das Betäubungsmittelgesetz

Sichere Aufbewahrung und Lagerung von Betäubungsmitteln.

Der Umgang mit Betäubungsmitteln ist in der Bundesrepublik Deutschland durch das Betäubungsmittelgesetz geregelt. Besonderer Wert wird dabei auch auf die sichere Aufbewahrung der entsprechenden Substanzen gelegt. Hierfür hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (kurz BfArM), eine selbstständige Bundesoberbehörde, die dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) unmittelbar nachgeordnet ist, entsprechende Richtlinien erarbeitet.

Rechtliche Vorgaben

Gesetzeskonforme Tresornutzung - das müssen Sie wissen.

In der Bundesrepublik Deutschland existieren für bestimmte Arten der Tresornutzung gesetzliche Bestimmungen, die zwingend eingehalten werden müssen. Dies ist z. B. bei der Waffenaufbewahrung der Fall. Im deutschen Waffengesetz und einigen ergänzenden Vorschriften hat der Gesetzgeber festgelegt, wie die Waffen - abhängig von der Art und der Anzahl der Waffen - aufbewahrt werden müssen. Auch für die Lagerung von Betäubungsmitteln (BTM) gelten bestimmte gesetzliche Regelungen.