Informationen zum deutschen Waffengesetz

Das aktuelle deutsche Waffengesetz gilt seit dem 1. April 2003 und wurde zum 6. Juli 2017 verschärft.

Das hat sich seit dem 06.07.2017 geändert:

Seit dem 06.07.2017 muss ein Waffenschrank, wenn man ihn neu kauft, mindestens Widerstandsgrad 0 nach EN 1143-1 entsprechen.

Neben der Norm selbst müssen zusätzlich maximale Lagermengen von Lang- und Kurzwaffen eingehalten werden:
Sicherheitsstufe 0 nach EN 1143-1, Schrankgewicht unter 200 kg ← zu den passenden Produkten

  • Langwaffen: unbegrenzt
  • Kurzwaffen: max. 5
  • Munition: unbegrenzt, keine räumliche Trennung nötig

Sicherheitsstufe 0 nach EN 1143-1, Schrankgewicht ab 200 kg ← zu den passenden Produkten
  • Langwaffen: unbegrenzt
  • Kurzwaffen: max. 10
  • Munition: unbegrenzt, keine räumliche Trennung nötig

Sicherheitsstufe I nach EN 1143-1 ← zu den passenden Produkten
  • Langwaffen: unbegrenzt
  • Kurzwaffen: unbegrenzt
  • Munition: unbegrenzt, keine räumliche Trennung nötig

Bereits vorhandene Waffenschränke

Die Regelungen, die seit dem 6. Juli 2017 gelten, beziehen sich nur auf Waffenschränke, die ab diesem Datum neu gekauft werden. Für bereits vorhandene Waffenschränke besteht ein gesetzlicher Bestandsschutz. Diese Waffenschränke der Sicherheitsstufen A oder B nach VDMA 24992 dürfen ohne Einschränkungen von ihrem Besitzer weiter nach den bisher geltenden Regelungen für A- und B-Schränke verwendet werden.