Apotheken haben eine hohen Sicherheitsbedarf. Betäubungsmittel müssen sicher gelagert werden, Geschäftsunterlagen vor unbefugtem Zugriff geschützt und die in Apotheken relativ hohen Bargeldbestände gesichert werden.
Für die Aufbewahrung von Betäubungsmitteln in Apotheken gelten strenge gesetzliche Regelungen, die im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) festgelegt sind. Details sind in den "Richtlinien über Maßnahmen zur Sicherung von Betäubungsmittelvorräten" des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geregelt.
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