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Gemäß der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (§13 Abs. 3 AWaffV) muss Munition mindestens in einem Stahlbehältnis ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung oder einem gleichwertigen Behältnis aufbewahrt werden.
Fachleute empfehlen jedoch zur Unterbringung von Munition im privaten Bereich massive Munitionstresore. Gerade auch zur Lagerung größerer Mengen Munition ist der Munitionstresor die beste Lösung. Im Vergleich zu einem Munitionsschrank ohne Klassifizierung bieten bereits Munitionstresore der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 (Stand Mai 1995) wichtige Vorteile: Neben dem erhöhten Schutz gegen Aufbruch lagert die Munition insbesondere im Falle eines Feuers dort sehr viel sicherer.
Wenn Sie auf der Suche nach dem idealen Munitionstresor für Ihre Anforderungen sind,
beraten wir von der HARTMANN TRESORE AG Sie gerne ausführlich und individuell.