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gesetzeskonforme Langwaffentresore von HARTMANN

Langwaffentresor

Langwaffentresore sind zur gesetzeskonformen Verwahrung von Gewehren und Büchsen unerlässlich. Wir bieten Langwaffentresore in vier verschiedenen Sicherheitsstufen an, angefangen von Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 (Stand Mai 1995) bis hin zur VdS Klasse II nach EN 1143-1.

Unsere Langwaffentresore bekommen Sie in zahlreichen Größen und mit flexiblen Ausstattungsmöglichkeiten. Bei vielen Modellen  ist die Zahl der Waffenhalter erweiterbar. Einige der Waffentresore sind - ebenso wie der HARTMANN Möbeltresor - zum Einbau in vorhandene Möbelstücke geeignet. Serienmäßig sind die Tresore mit einem Hochsicherheits-Doppelbartschloss ausgestattet.

Waffen und Munition in einem Schrank

In Waffenschränken der Sicherheitsstufe VdS N (0) oder einer höheren Sicherheitsstufe dürfen Langwaffen, Kurzwaffen und Munition zusammen aufbewahrt werden. Eine getrennte Lagerung der Kurzwaffen oder der Munition in einem Innentresor des Langwaffentresor ist ab dieser Sicherheitsstufe nicht mehr erforderlich.

Die Langwaffentresore der VdS-Klassen N (0) bis II bieten wir zudem mit geprüftem Feuerschutz an.

Was sagt das Gesetz?
Falls Sie nicht sicher sein sollten, was für einen Waffenschrank das neue Waffengesetz für Ihre Waffen und Munition vorschreibt, finden Sie unter der Rubrik Waffengesetz die entsprechenden Informationen.

Selbstverständlich beantworten wir Ihre Fragen auch gerne persönlich - rufen Sie uns einfach an!
Wir sind mit Sicherheit  für Sie da! 
 
 
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