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Kurzwaffentresore von HARTMANN

Kurzwaffentresor

Gemäß dem Waffengesetz müssen Kurzwaffen mindestens in einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 (Stand Mai 1995) aufbewahrt werden.

Verwendet man einen Kurzwaffentresor der Sicherheitsstufen VdS N (0) und VdS I, so dürfen Pistolen und Munition zusammen, ohne separaten Innentresor, aufbewahrt werden.

Wir führen Kurzwaffentresore in den Sicherheitsstufen B nach VDMA-Einheitsblatt 24992, VdS-Klasse N (0) und VdS-Klasse I nach EN 1143-1. Sie sind in unterschiedlichen Größen und Ausstattungen erhältlich. Die Kurzwaffentresore der Sicherheitsstufe B verfügen über einen separat zu verschließenden Innentresor.

Übrigens: Sie finden in unserem Programm nicht nur Kurzwaffentresore, sondern auch Kurzwaffenschließfachanlagen!

Was sagt das Gesetz?
Falls Sie nicht sicher sein sollten, was für einen Waffenschrank das neue Waffengesetz für Ihre Waffen und Munition vorschreibt, finden Sie unter der Rubrik Waffengesetz die entsprechenden Informationen.

Selbstverständlich beantworten wir Ihre Fragen zum Kurzwaffentresor auch gerne persönlich. Rufen Sie uns einfach an!
Wir sind mit Sicherheit  für Sie da!

 
 
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