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Gefahrstoffschränke zur vorschriftsmäßigen Lagerung gefährlicher Stoffe

Gefahrstoffschrank

Die vorschriftsmäßige Lagerung von Gefahrstoffen wird seit April 2004 durch die EN 14470-1 geregelt. Diese neue Europäische Norm ersetzt seitdem die alte DIN 12925-1. Gefahrstoffschränke dieser alten DIN entsprechen nicht dem aktuellen Sicherheitsstandard.

Von dieser Regelung sind alle Branchen betroffen, für die ein Gefahrstoffschrank zwingend erforderlich ist. Für eine zukunftssichere Investition im Bereich der Gefahrstofflagerung sollten die Gefahrstoffschränke daher der EN 14470-1 entsprechen.

Gefahrstoffschränke nach der Euro-Norm 14470-1

Die EN 14470-1 umfasst drei wesentliche Anforderungen an einen Gefahrstoffschrank:

  • Minimierung des Brandrisikos im Zusammenhang mit der Lagerung von brennbaren Stoffen und dem Schutz des Inhaltes der Gefahrstoffschränke im Brandfall über eine bekannte und geprüfte Mindestzeitspanne. Jeder Gefahrstoffschrank muss einem einheitlichen Brandkammertest unterzogen werden. Die Klassifizierung erfolgt in vier verschiedene Typen: 90, 60, 30 und 15 Minuten. Die EN 14470-1 bestätigt in Deutschland die Feuerwiderstandsfähigkeit von 90 Minuten (FWF 90 - Typ 90) als den technischen Standard. (TRbF 30 Anhang L)
  • Minimierung der in die Arbeitsumgebung abgegebenen Dämpfe
  • Rückhaltung möglicher Leckagen im Inneren der Schränke.
TRbF = Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten
 
 
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