05251 / 1744-410Rufen Sie uns unter der Telefonnummer 05251 / 1744-410 an. | |
Schreiben Sie uns eine E-Mail! | |
Online ChatChatten Sie mit unseren Beratern und bleiben Sie anonym. | |
RückrufserviceLassen Sie sich von unseremVerkaufsteam zurückrufen. |
Das deutsche Waffengesetz vom 1. April 2003 regelt nicht nur die Aufbewahrung von Waffen, sondern auch die vorschriftsmäßige Lagerung von Munition in einem Munitionstresor.
Ein Munitionstresor ist daher für alle Waffenbesitzer Pflicht, z. B. für Jäger und Sportschützen ebenso wie für professionelle Waffenträger wie beispielsweise Polizisten. Daher ist ein Munitionstresor entsprechend den unterschiedlichen Anforderungen in zahlreichen unterschiedlichen Größen erhältlich. Die Bandbreite reicht vom kleinen Munitionstresor für den privaten Haushalt bis hin zum geräumigen Munitionsschrank für Schützenvereine und Polizeibehörden.
Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, einen Munitionstresor als separaten Innentresor in einen Waffenschrank einzubauen. Dies bietet sich insbesondere dann an, wenn nur geringe Mengen Munition zu lagern sind, so dass sich die Anschaffung von einem eigenen Munitionstresor neben dem Waffenschrank nicht lohnt.
Die separate Aufbewahrung von Munition in einem Munitionstresor oder einem extra zu verschließendem Innentresor soll verhindern, dass im Falle eines Einbruchs Waffen und Munition gemeinsam in die Hände von Unbefugten gelangen.
Erst bei Waffenschränken ab Widerstandsgrad 0 nach EN 1143-1 können Langwaffen, Kurzwaffen und Munition gemeinsam gelagert werden, so dass auf einen Munitionstresor verzichtet werden kann.
Mehr zum Thema "Munitionstresor" finden Sie HIER.