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Munitionsschrank

Ein Munitionsschrank ist ein spezieller Tresor für die Lagerung von Munition aller Art. Jeder, der eine Waffe besitzt, muss nicht nur die Waffe, sondern auch die Munition dafür zugriffssicher in einem Munitionsschrank lagern.

Wie dies zu geschehen hat, ist im deutschen Waffengesetz in seiner Neufassung vom 11. Oktober 2002 geregelt: Erst ab einem Waffenschrank mit mindestens Widerstandsgrad 0 nach Euro-Norm 1143-1 dürfen Waffen und Munition gemeinsam aufbewahrt werden. Ansonsten ist ein extra Munitionsschrank erforderlich.

Bei diesem Munitionsschrank kann es sich entweder um einen verschließbaren Innentresor des Waffenschranks handeln oder um einen separaten Tresor. Einen Munitionsschrank gibt es in zahlreichen Größen, um den Erfordernissen der Waffenbesitzer – vom Jäger bis hin zu Polizeibehörden – gerecht zu werden. Bei größerem Platzbedarf, bei dem ein Munitionsschrank nicht mehr ausreichend ist, kann die Munition auch in einem durch eine Wertraumtür gesicherten Raum oder Gebäudeabschnitt lagern.

Gemäß § 36 des Waffengesetzes haben Waffenbesitzer die gesetzeskonforme Unterbringung Ihrer Waffen in einem Waffenschrank bzw. die Lagerung der Munition in einem Munitionsschrank den Behörden auf Verlangen nachzuweisen.

Entsprechen Munitionsschrank und/oder Waffenschrank nicht den Bestimmungen, so macht sich der Waffenbesitzer strafbar.

Weitere Informationen zum Thema "Munitionsschrank" finden Sie HIER.

 
 
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