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Munitionsschränke

Die sichere Aufbewahrung von Munition ist von Seiten des Gesetzgebers zwingend vorgeschrieben und bleibt daher nicht allein dem Verantwortungsbewusstsein des Besitzers überlassen.

Üblicherweise beinhalten Waffenschränke zwar ein integriertes Munitionsfach, doch werden auch eigens angefertigte Munitionsschränke angeboten, die der sicheren Aufbewahrung ausschließlich von Munition dienen. Dies ermöglicht eine vom Waffenschrank unabhängige Aufstellung, wodurch bei einem unberechtigten Zugriffsversuch Munition und Schusswaffen nicht gleichzeitig entwendet werden können. Munitionsschränke erfüllen damit eine ergänzende Funktion und werden in der Regel zusammen mit einem Waffenschrank offeriert. Aufgrund ihrer Zweckbestimmung sind sie von geringerer Größe, was eine diskrete bzw. unauffällige Aufstellung zulässt.

Maßgebend bei der Herstellung von Munitionsschränken sind die in der "Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (§13 Abs 3 AWaffV) festgelegten Kriterien, wonach Munition mindestens in einem Stahlbehältnis ohne Klassifizierung mit einem Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung bzw. einem gleichwertigen Behältnis aufbewahrt werden muss. In der Regel werden hierfür hochwertige Stahlkonstruktionen mit unterschiedlich starken Wandungen und zwei bis vier verstellbaren Fachböden angeboten, die eine Tragkraft von durchschnittlich 30 Kilogramm besitzen.

Munitionsschränke eignen sich aufgrund ihrer geringen Größe auch zum Einbau in eine Wand oder als integrierter Bestandteil eines komplexen Schranksystems. Hinsichtlich der Verschlusssysteme können Munitionsschränke auch mit einem mechanischen Zahlenschloss oder einem elektronischen Tastenschloss ausgestattet sein.

Weitere Informationen über Munitionsschränke finden Sie HIER.

 
 
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