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Gefahrstoffschrank

Ein Gefahrstoffschrank, auch Sicherheitsschrank genannt, dient zur sicheren Lagerung von wassergefährdenden und brennbaren Flüssigkeiten sowie anderen Stoffen, die als Gefahrstoffe eingestuft werden. Diese Gefahrstofflagerung ist in Arbeitsräumen und anderen geschlossenen Räumen anzuwenden.

Gesetzliche Grundlage für die bauliche Ausführung von Sicherheitsschränken für die Lagerung von Gefahrstoffen ist die seit April 2004 geltende DIN EN 14470-1. Die Norm verlangt von einem Gefahrstoffschrank die Erfüllung der folgenden Anforderungen:

  • Der Gefahrstoffschrank muss brandkammergetestet sein, um das Brandrisiko für den Schrankinhalt über die geprüfte Mindestzeitspanne hinweg zu minimieren. Hinsichtlich der Zeitspanne werden in Deutschland 90 Minuten als der technische Standard angesehen.
  • Der Gefahrstoffschrank muss im Brandfall die in die Umgebung abgegebenen Dämpfe minimieren.
  • Eventuelle Leckagen der im Gefahrstoffschrank gelagerten Behälter müssen im Schrankinneren zurückgehalten werden.


Ein Gefahrstoffschrank sollte weitere der Sicherheit dienenden Eigenschaften aufweisen:

  • Sicherheitszylinderschloss in ergonomischer Anordnung.
  • Einhand-Flügeltürtechnik.
  • Leichtgängige Türen, die in jeder Position geöffnet bleiben.
  • Eine Belüftungsanlage für jedes abgeschlossene Segment im Gefahrstoffschrank.
  • Bodenabschluss-Schiene aus Edelstahl.
  • Nivellierelemente unter dem Gefahrstoffschrank zum Ausgleich von Bodenunebenheiten.
  • Im Brandfall selbstschließender Zug- und Druckluftanschluss.

Die Eigenschaften des Sicherheitsschranks müssen durch die Zulassungsdokumente bestätigt werden können.

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