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Betäubungsmitteltresore

Überall dort, wo Medikamente hergestellt, gelagert oder verkauft werden, finden Betäubungsmitteltresore Anwendung. In solchen Tresoren werden sogenannte Betäubungsmittel vor dem Zugriff Unbefugter sicher aufbewahrt. Als Betäubungsmittel werden Substanzen bezeichnet, die leicht eine Abhängigkeit bewirken können. Solche Stoffe werden im Betäubungsmittelgesetz aufgeführt und dürfen nur mit gesonderter Genehmigung hergestellt, importiert, exportiert, verkauft oder konsumiert werden. Hierunter zählen auch einige verschreibungspflichtige Medikamente. Diese müssen in dafür vorgesehenen Betäubungsmitteltresoren aufbewahrt werden.

Die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland schreibt für die Aufbewahrung und Sicherung von solchen Betäubungsmitteln spezielle Tresore vor und regelt die Eigenschaften und Beschaffenheit von Betäubungsmitteltresoren. Betäubungsmitteltresore sollen die darin enthaltenen Medikamente und Substanzen vor dem Zugriff Unbefugter schützen, da von diesen Mitteln eine enorme Gefahr ausgeht. Die berauschende Wirkung ist für die Beliebtheit solcher Betäubungsmittel speziell bei drogen- oder alkoholabhängigen Personen verantwortlich.

Daher sind Betäubungsmitteltresore insbesondere in Arztpraxen, Krankenhäusern, Apotheken und Pharma-Unternehmen unabdinglich, da hier zahlreiche Medikamente in teilweise großer Menge aufbewahrt werden. Sowohl die suchtfördernden Eigenschaften der Betäubungsmittel, als auch ihre gefährliche Wirkungsweise machen eine solche zusätzliche Sicherung in einem Tresor notwendig und sind somit für die bestehende gesetzliche Vorschrift verantwortlich.

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