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Die korrekte Waffenaufbewahrung ist in § 36 des Waffengesetzes (WaffG) vom 1. April 2003 sowie in der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV), § 13 geregelt.
Nach dem deutschen Waffengesetz ist jeder Waffenbesitzer dazu verpflichetet, seine Waffe sowie die dazugehörige Munition in einem Waffenschrank so aufzubewahren, dass sie vor Zugriffen durch Unbefugte geschützt ist.
Ein sogenannter Waffentresor dient der sicheren Aufbewahrung von Waffen jeglicher Art und ihrer Munition.
Ein Wandtresor, oder auch Wandsafe, gilt als die unauffälligste Variante eines Wertschutzschrankes und eignet sich vor allem für Privathaushalte, aber auch für den gewerblichen Bereich.
Wandtresore sind Tresore, die fest in der Wand verankert sind.
Wertschutzschränke dienen zur Aufbewahrung von Wertgegenständen, Unterlagen und Dokumenten, die besonderen und sicheren Schutz, vor Einbruch oder Diebstahl, benötigen.