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Aufgrund der aktuellen Beiträge im Forum nehmen wir hierzu Stellung:
 
  • Wir fordern keinesfalls eine Verschärfung des aktuellen Waffengesetzes, da wir in Deutschland bereits eines der strengsten Waffengesetze Europas haben.
  • Leider wird das WaffG deutschlandweit aber nicht einheitlich angewendet; vielmehr wird es in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ausgelegt, was immer wieder zu Irritationen führt. Es sollte im Sinne aller legalen Waffenbesitzer sein, dass ein Bundesgesetz wie das WaffG auch bundesweit einheitlich angewandt würde. Das wäre auch in unserem Sinne!
 
  • Wir wollen niemanden zum Neukauf eines vermeintlich teuren Waffentresors „zwingen“. Im Gegenteil: wir sprechen uns für einen Bestandsschutz aller bisher vorhandenen Waffenschränke aus, sofern diese dem aktuellen WaffG entsprechen!
 
  • Die HARTMANN TRESORE AG ist ein seriöses Unternehmen und seit langem am Markt erfolgreich tätig. Es gehört absolut nicht zu unserer Unternehmenspolitik, sich Umsatzvorteile durch Lobbyismus zu erschleichen.
 
  • Zu unseren zufriedenen Kunden gehören tausende legaler Waffenbesitzer. Wir stehen täglich im Dialog mit Sportschützen, Jägern und Waffensammlern. Unser Bestreben ist eine vollständige Beratung und Aufklärung unserer Kunden. Dazu gehört es jedoch manchmal auch, Informationen weiterzugeben, welche nicht immer auf positive Resonanz stoßen.
 
  • Die VDMA-Bauartvorschrift für A- und B-Waffenschränke wurde bereits Ende 2003 für ungültig erklärt; die Produktion solcher Schränke wird folglich seitdem nicht mehr überprüft. Inzwischen gibt es deshalb Billigprodukte auf dem Markt, welche nicht einmal die „alten“ Vorgaben erfüllen, aber trotzdem so deklariert sind. Wer einen solchen Waffenschrank unwissend kauft, erfüllt damit nicht die Vorgaben des WaffG. Kommt es zu einer Überprüfung, so ist im Zweifelsfall der Waffenbesitzer in der Beweispflicht, dass sein Waffenschrank dem Gesetz tatsächlich entspricht.
 
  • Aktuell: aus diesen Gründen werden z.B. in Bremen seit dem 01. Januar 2010 Waffenschränke der Sicherheitsstufen A und B bei Neuerwerb überhaupt nicht mehr anerkannt!
 
  • Seit geraumer Zeit empfehlen wirdaher, bei einer Neuanschaffung, sich für einen Waffentresor im Widerstandsgrad N/0 nach EN 1143-1 zu entscheiden, weil diese Sicherheitsstufe im §36 WaffG als Mindestanforderung explizit genannt ist.
 
Die entsprechende Veröffentlichung zu diesem Themenkomplex auf unserer Internetseite beinhaltet Formulierungen und Zitate aus Pressetexten der Verbände ESSA und VDMA, die wir aufgegriffen haben. Sicherlich sind einige dieser Formulierungen, die nicht aus dem Hause HARTMANN TRESORE AG stammen, unglücklich gewählt und stoßen bei manchem Leser auf Ablehnung.
 
Wir haben aus dieser Erfahrung etwas gelernt. Unsere Absicht war es, unsere Kunden und alle Interessierten so gut wie möglich zu informieren und aufzuklären; zukünftig werden wir das anders machen und solche oder ähnliche Formulierungen nicht mehr übernehmen.
 
Es war und ist niemals unsere Absicht, den legalen Waffenbesitz zu kritisieren, legale Waffenbesitzer zu diffamieren oder unsere bestehenden und potentiellen Kunden zu verärgern. Sollte dies dennoch in Einzelfällen den Eindruck erweckt haben, bitten wir dafür um Entschuldigung!
 
 
gez.
Franz-Josef Zimmermann
·        Vertriebsleiter der HARTMANN TRESORE AG
·        Legaler Waffenbesitzer
·        Jäger
·        Revierinhaber
·        Ehem. Sportschütze

 

 
 
HARTMANN TRESORE AG | Pamplonastraße 2 | 33106 Paderborn | Telefon: 05251 / 1744-410 | info@hartmann-tresore.de