Der Amoklauf von Winnenden hat auf dramatische Weise deutlich gemacht, wie wichtig die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen aller Art ist.
Seitdem erreichen uns zahlreiche Anfragen verunsicherter Waffenbesitzer, die wissen möchten, ob sie ihre Waffen wirklich gesetzeskonform untergebracht haben.
Die detaillierten Vorschriften zur Waffenaufbewahrung sind in
§ 36 Waffengesetz (WaffG) sowie in § 13 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) geregelt.
Dennoch ergeben sich in der Praxis oft zwei "Schwachstellen":
- Die Waffen lagern nicht im Tresor, sondern an anderen Orten innerhalb des Hauses
- Die Schlüssel des Tresors sind nicht sicher vor Zugriffen Unbefugter untergebracht. Hier bieten mechanische Zahlenschlösser oder Elektronikschlösser naturgemäß Vorteile.
Gerne beraten wir Sie, wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Waffenschrank den gesetzlichen Anforderungen entspricht oder Sie andere Fragen zur sicheren und gesetzeskonformen Aufbewahrung von Waffen und Munition haben.
Deutschlandweit erreichen Sie uns über die kostenlose Telefonnummer 0800/8 73 76 73 oder per Mail unter info@waffenschraenke.de.